Allgemeine Geschäftsbedingungen
Langguth & Liedtke GbR, handelnd unter „Social Shift“, Konrad-Zuse-Straße 12, 99099 Erfurt (nachfolgend „Social Shift“) gegenüber Unternehmern und Kaufleuten (§ 14 BGB)
1 Anwendungsbereich, Geltung
(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von Social Shift erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die Social Shift mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Social Shift ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn Social Shift auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
2 Leistungen von Social Shift / Mitwirkung des Kunden
(1) Social Shift erbringt für Handwerksbetriebe und Unternehmen aus der Diensleistungsbranche individuelle Agenturdienstleistungen im Bereich des Online-Marketings. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet Social Shift dem Kunden nicht die Erbringung eines Werks / konkreten Erfolgs.
(2) Social Shift weist darauf hin, dass Algorithmen von Werbeplattformen wie Facebook, Instagram und Google geheim sind und der permanenten Weiterentwicklung / Änderung unterliegen. Sofern Kundenanfragen / Leads für den Kunden generiert werden sollten, wird keine konkrete Beschaffenheit der Bewerbungen / Leads zugesagt.
(3) Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Mitwirkungshandlungen umgehend und vollständig auf Anforderung von Social Shift zu erbringen. Bei Unterlassung, die die Leistung von Social Shift für über 2 Wochen behindert, bleibt der Vergütungsanspruch unberührt. Ebenso entfallen individuelle Garantievereinbarungen, die die kostenlose Fortsetzung der Dienstleistung bis zum vereinbarten Ergebnis oder die Aussetzung der automatischen Vertragsverlängerung betreffen.
(4) Der Kunde hat gegenüber Social Shift auf erstes Anfordern die für die Erreichung des Vertragszwecks notwendigen Mitwirkungshandlungen unverzüglich zu erbringen. Etwaige Verzögerungen gehen zulasten des Kunden und berühren den Vergütungsanspruch von Social Shift nicht.
(5) Im Falle eines abweichend schriftlich vereinbarten Werks/Erfolgs, ist der Kunde dazu verpflichtet die Mitwirkungshandlungen binnen 2 Wochen zu erbringen, sodass die Erbringung von Social Shift nicht verzögert oder verhindert wird. Unterlässt der Kunde diese Mitwirkungshandlungen, wird die gesamte Vergütung, einschließlich der Erfolgs- und Werksabhängigen Vergütung, sofort fällig.
(6) Im Falle einer abweichend schriftlich vereinbarten Vereinbarung über eine Garantie oder einen Erfolg, ist der Kunde dazu verpflichtet die Mitwirkungshandlungen binnen 2 Wochen zu erbringen, sodass die Erbringung von Social Shift nicht verzögert oder verhindert wird. Unterlässt der Kunde diese Mitwirkungshandlungen, gilt die Garantie oder die Vereinbarung über einen Erfolg als erfüllt.
(7) Der Kunde ist für die Rechtskonformität etwaiger Werbetexte und gesetzlicher Informationspflichten (zB. Datenschutzerklärung, Impressum) selbst verantwortlich hat im gegebenenfalls im Vorhinein eine Überprüfung durch einen Rechtsbeistand zu veranlassen.
(8) Dem Kunden ist bewusst, dass Anbieter wie Facebook und Google jederzeit dazu berechtigt sind, Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen zu stoppen / einzustellen. Für ein solches Vorgehen ist Social Shift nicht verantwortlich. Der Vergütungsanspruch von Social Shift bleibt in diesen Fällen unberührt.
(9) In Bezug auf die von Social Shift zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht Social Shift in Bezug auf die Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
(10) Die höchstpersönliche Leistungserbringung wird nicht geschuldet. Social Shift ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen.
(11) Die vereinbarte Vergütung von Social Shift enthält kein Budget für etwaige Werbekampagnen. Der Kunde hat dieses Budget ausnahmslos separat zur Verfügung zu stellen.
(12) Sofern Social Shift im Rahmen der Kundenbeziehung Domains / Landeseiten / Webseiten zur Verfügung stellt, erfolgt deren Überlassung an den Kunden vorbehaltlich anderslautender Individualabrede ausschließlich bis zum Ende der Vertragslaufzeit. Eine Überlassung zur Verfügung gestellter Domains / Landeseiten / Webseiten über die Vertragslaufzeit hinaus gilt im Zweifel als nicht vereinbart.
3 Zustandekommen von Verträgen
(1) Der Vertragsschluss zwischen Social Shift und dem Kunden kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen.
(2) Der Kunde erhält auf Wunsch von Social Shift eine Auftragsbestätigung, welche jedoch für den Vertragsschluss nicht konstitutiv ist.
4 Abnahmebedürftige Leistungen
(1) Die Leistungen von Social Shift unterfallen grundsätzlich dem Dienstvertragsrecht. Ein Zurückhalten von Zahlungen aufgrund unvollständig erbrachter Werke ist nicht zulässig.
(2) Sofern eine vereinbarte Leistung ausnahmsweise und schwerpunktmäßig dem Werkvertragsrecht unterfällt und damit abnahmebedürftig ist, gelten nur in Bezug auf diese Leistungen die nachstehenden Absätze 3-11.
(3) Social Shift kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils eine Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.
(4) Die Abnahme der Leistungen setzt eine Funktionsprüfung durch den Kunden voraus. Die Funktionsprüfung ist erfolgreich durchgeführt, wenn die Anpassungsleistungen die vereinbarten Anforderungen erfüllen.
(5) Wird die Funktionsprüfung erfolgreich durchgeführt, ist die Abnahme unverzüglich zu erklären. Social Shift kann den Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber Social Shift nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind. Über etwaige Mängel wird ein Mängelprotokoll vom Kunden angefertigt und Social Shift überlassen. Das Übermittlungsrisiko liegt beim Kunden.
(6) Soweit bei der Funktionsprüfung erhebliche Mängel festgestellt werden, ist Social Shift verpflichtet und berechtigt, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen.
(7) Social Shift ist bei Vorliegen eines erheblichen Mangels berechtigt, zwei Mal binnen einer angemessenen und vom Kunden zu setzenden Frist nachzubessern. Der insoweit entstehende Zeitaufwand ist vom Kunden separat zu vergüten. Unerhebliche Mängel der (Teil-)Leistung stehen einer Abnahme nicht entgegen.
(8) Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel eines Werkes vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören. Der Kunde ist für die angemessene Vergütung des anzurufenden Sachverständigen vorleistungsverpflichtet. Sollte der angerufene Sachverständige das Bestehen eines erheblichen Mangels am Werk feststellen, wird Social Shift dem Kunden die insoweit entstandenen Aufwendungen ersetzen.
(9) Die abzunehmende (Teil-)Leistung von Social Shift gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung von Social Shift hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-)Leistung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt.
(10) Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Beseitigung der Mängel, Schadenersatz und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nicht.
(11) Sofern die Mängel, die zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages führen, nicht erhebliche Mängel im vorgenannten Sinn darstellen, hat der Kunde auch keinen Anspruch auf Rückforderung von Teilen der Vergütung.
5 Zahlungen, Preise, Bedingungen
(1) Die Preise, die von Social Shift angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Die Bezahlung der Leistungen von Social Shift erfolgt sofort nach Rechnungserteilung. Die Vergütung der Dienste von Social Shift ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von Social Shift ist anders lautend. Eine Social Shift erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.
(3) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde Social Shift nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dafür ist das im Anhang zu diesen AGB befindliche Muster zu benutzen.
(4) Mit Annahme eines Angebots von Social Shift verpflichtet sich der Kunde, dem Anbieter die für den SEPA-Lastschrifteinzug erforderlichen Bankdaten (insbesondere IBAN) mitzuteilen. Der Kunde erteilt damit zugleich ein SEPA-Lastschriftmandat zugunsten des Anbieters, das für sämtliche aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis fälligen Zahlungen gilt, einschließlich wiederkehrender Vergütungen und künftiger Vertragsverlängerungen. Der Anbieter ist berechtigt, dieses Mandat zur Abwicklung über einen Zahlungsdienstleister (z. B. GoCardless) zu nutzen. Der Kunde trägt die Kosten einer Rücklastschrift, soweit er diese zu vertreten hat.
(5) Social Shift stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).
(6) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an Social Shift zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.
(7) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
6 Kündigung, Laufzeit, Verlängerung
(1) Der Vertrag hat die die individuell (fernmündlich oder schriftlich) zwischen den Parteien vereinbarte Laufzeit. Die vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen.
(2) Die Kündigungsfrist beträgt 30 Tage zum Ende der Vertragslaufzeit. Entscheidend ist der Tag, an dem die Kündigung der jeweils anderen Partei zugeht. Erfolgt die Kündigung nicht fristgerecht, verlängert sich der Vertrag automatisch. Im Falle einer automatischen Verlängerung des Vertrages wird die Laufzeit um denselben Zeitraum verlängert. Sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wird, bleibt die Vergütung für die Dauer der automatischen Verlängerung unverändert.
(3) Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden werden ausgeschlossen.
(4) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.
7 Verzug / außerordentliche Kündigung
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch Social Shift beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei Social Shift eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei Social Shift vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält Social Shift sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber Social Shift in Verzug, ist Social Shift berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Social Shift wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.
8 Erfüllung
(1) Social Shift wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Social Shift ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.
(2) Dem Kunden ist bewusst, dass Social Shift bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet. Auf Anforderung des Kunden wird Social Shift innerhalb einer angemessenen Frist Auskunft über die im Rahmen des Vertrags erbrachten Dienste erteilen.
(3) Ist Social Shift gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von Social Shift unberührt.
(4) Definition „qualifizierter Bewerber“: Sofern schriftlich die Rede von einem qualifizierten Bewerber ist, so bezieht sich Social Shift auf einen Datensatz, welcher durch die Maßnahmen der Online-Werbeanzeigen gewonnen wurde. Dieser Datensatz beinhaltet den Namen, eine korrekte Telefonnummer, die abgeschlossene Berufsausbildung und die Berufserfahrung in Jahren eines Bewerbers.
9 Verhalten und Rücksichtnahme
(1) Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns gegenüber Social Shift zu gewährleisten. Wir behalten uns vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.
(2) Der Kunde erteilt die ausdrückliche Erlaubnis, seinen Firmennamen sowie allgemeine Informationen über erfolgreiche Mitarbeitervermittlungen zu Marketingzwecken zu verwenden. Dies beinhaltet die Veröffentlichung von Fallstudien, Erfolgsgeschichten oder anderen Darstellungen auf der Website, in Marketingmaterialien und auf sozialen Medienplattformen.
10 Schutzrechte Dritter
Der Kunde gewährleistet, dass Social Shift überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt Social Shift insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.
11 Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die von Social Shift erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von Social Shift für den Kunden erstellt wurden (z B alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, Videos, Fotos, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Knowhow, Werbeanzeigen, Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe, (elektronische) Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware einschließlich dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme in Form von Quellcodes oder in sonstiger Form). Solange Arbeitsergebnisse nicht fertig gestellt sind, gelten die entsprechenden Teilergebnisse als Arbeitsergebnisse im Sinne dieses Vertrages.
(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die Social Shift nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.
(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an Social Shift über.
(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.
12 Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB besteht weder von Gesetzes wegen noch wird ein solches von der Social Shift anderweitig eingeräumt.
13 Haftung
(1) Social Shift haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Social Shift nur a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet Social Shift nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.
14 Schlussbestimmungen
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von Social Shift maßgebend.
(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von Social Shift, derzeit Erfurt. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von Social Shift.
AGB Stand: 03.11.2025 © Vervielfältigung verboten